Betriebsertrag überschreitet 1.5-Milliarden-Grenze
Die Anzahl stationärer Austritte nahm im Berichtsjahr um 721 auf 38’878 ab (–1.8%). Der Rückgang ist mehrheitlich auf den Rückgang der Geburten (–17%) zurückzuführen. Der Rückgang bei den Austritten wird mehrheitlich kompensiert durch den Anstieg der durchschnittlichen Fallschwere. Der Case-Mix-Index (CMI) stieg gegenüber dem Vorjahr um 1.3% auf 1.674 Punkte. Der hohe CMI zeigt die tragende Rolle, die das USZ im Bereich der spezialisierten und hochspezialisierten Versorgung einnimmt. Das USZ gehört zu den Schweizer Spitälern mit der höchsten Fallschwere.
Im Jahr 2022 hat das USZ 295 Patientinnen und Patienten mit COVID-19 behandelt. Sowohl die Anzahl Fälle als auch die Schwere der COVID-19-Fälle halbierte sich 2022 im Vergleich zum Vorjahr. Nach dem Abklingen der fünften Pandemiewelle ab April erholten sich die stationären Fallzahlen. Die zweite Jahreshälfte war geprägt von temporären Bettensperrungen als Folge des Personalmangels. Dank eines effizienten Bettenmanagements und zahlreicher weiterer Massnahmen sowie einer Verweildauer, die auf 6.39 Tage sank, stieg die Anzahl behandelter Patientinnen und Patienten im November und Dezember wieder an.
Der Betriebsertrag überschritt 2022 erstmals die Grenze von CHF 1.5 Mrd. Im Vergleich zum Vorjahr stieg er um 0.9%. Die Einnahmen aus den Fallpauschalen lagen ca. CHF 4 Mio. beziehungsweise 0.5% höher als im Vorjahr. Diese Zunahme kann jedoch den Rückgang bei den Erträgen aus den Behandlung der zusatzversicherten Patientinnen und Patienten (CHF 9 Mio.) nicht kompensieren, sodass der Gesamtertrag stationäre Patienten um rund CHF 5 Mio. zurückging.
Viele Fälle mit grossem Defizit
Auch ein Jahrzehnt seit der Einführung des Tarifsystems SwissDRG werden viele komplexe Behandlungen sowie die Verbunds- und Vorhalteleistungen, die beim Endversorgerspital anfallen, im System der Fallpauschalen nach SwissDRG nicht hinreichend abgebildet. Am USZ treten überdurchschnittlich viele Fälle mit grossem Defizit auf, d. h. Fälle mit einem Defizit über CHF 30’000. Die bisher durch die SwissDRG AG getroffenen Massnahmen vermögen dieses Problem nicht zufriedenstellend zu lösen. Dazu hat das USZ in den vergangenen Jahren bereits umfassende Studien publiziert.
Unsichere Tariflage
Viele Versicherer fordern eine tiefere Baserate und verweisen dabei auf das Ende der so genannten Einführungsphase SwissDRG. Es ist jedoch fraglich, ob es ohne Begleitmassnahmen für grosse Endversorgerspitäler je ein Ende der Einführungsphase geben wird. Ohne eine höhere Baserate ist das wirtschaftliche Überleben der grossen Endversorgerspitäler mit den überdurchschnittlich vielen Hochdefizitfällen unmöglich. Die Forderung nach einer höheren Baserate erfolgt also keineswegs aufgrund von Ineffizienz, sondern ist den speziellen Anforderungen an eine hochstehende medizinische Versorgung für komplexe Fälle geschuldet. Für das USZ ergeben sich daraus weitreichende Folgen für die stationären Tarife. Für das Jahr 2022 konnten bis auf einige Versicherer (CSS, Swica und Visana) keine tariflichen Einigungen erzielt werden. Neue Festsetzungsverfahren sind sehr wahrscheinlich.
Wachstum im ambulanten Bereich
Im Gegensatz zum stationären Bereich verzeichnete der ambulante Bereich im Berichtsjahr ein deutliches Wachstum zum Vorjahr. Bei den verrechneten ambulanten Taxpunkten betrug der Zuwachs gegenüber dem Vorjahr 1.7%. Der ambulante Ertrag lag insgesamt per Ende 2022 um 4% über dem Vorjahr. Die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten einerseits und die Möglichkeiten medizinischer Behandlungen andererseits lassen eine weitere Verschiebung von stationär zu ambulant erwarten. Dies gilt nicht nur für einfache Krankheitsbilder, sondern zunehmend auch für komplexe Diagnosen und Behandlungen. Das USZ kommt diesen Bedürfnissen mit der Eröffnung des ambulanten Gesundheitszentrums USZ Flughafen und mit der aktiven Förderung ambulanter Behandlung entgegen. Allerdings müssen sich die Rahmenbedingungen bei der Finanzierung ändern, um das Potenzial der ambulanten Behandlungen auszuschöpfen. Die heutigen ambulanten Tarife vermögen die Gestehungskosten in den Akutspitälern nicht zu decken. Das USZ setzt sich daher für neue Finanzierungsmodelle ein.
Trotz einer Leistungszunahme bewirkte die ab August durch das BAG beschlossene Senkung der Labortarife um 10% auf das ganze Jahr gerechnet einen Ertragsrückgang von 2.6%.
Bei den übrigen Erträgen schlugen die starken Verkäufe der Radionuklide, die COVID-19-Tests des Instituts für Neuropathologie sowie die Aufträge des Instituts für Klinische Pathologie und der Klinik für Radio-Onkologie positiv zu Buche. Die Erträge für Lehre und Forschung waren im Vorjahresvergleich um CHF 3 Mio. höher. Dies ist auf einen Sonderbeitrag der Universität Zürich zurückzuführen.
Rückforderungen aus Klinikpool geprüft
Im Dezember 2020 hat das USZ über den Stand der seinerzeitigen Untersuchungen in der Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie sowie zur Abrechnung der Position «interdisziplinäres Arztgespräch» an der Klinik für Herzchirurgie des USZ orientiert. Zur Fragestellung der Abrechnung der Honorarposition «interdisziplinäres Arztgespräch» in der Klinik für Herzchirurgie wurde damals in Aussicht gestellt, die ungerechtfertigt abgerechneten Leistungen an die Krankenversicherer zurückzuzahlen und auch eine Rückforderung der Honorarzahlungen aus dem Klinikpool der Herzchirurgie zu prüfen. Die Rückzahlung an die Krankenkassen ist zwischenzeitlich erfolgt und abgeschlossen. Auch die Rückforderung der aus dem Klinikpool an die Ärzte ausbezahlten Geldsummen ist im Auftrag des USZ durch eine unabhängige Anwaltskanzlei sorgfältig geprüft worden. Daraus hat sich ergeben, dass die Chancen einer erfolgreichen Rückforderung gering und die damit verbundenen Kosten unverhältnismässig hoch sind. Aus diesen Gründen hat das USZ entschieden, die Rückforderung nicht weiterzuverfolgen.