* vorbehaltlich der Bewilligung durch den Kantonsrat
Im Vorjahr ergab sich aus den Fonds im Eigenkapital in der Summe eine Fondseinlage in Höhe von 42 TCHF. Im Berichtsjahr beläuft sich die Fondsentnahme aus den Fonds im Eigenkapital auf 872 TCHF.
Das USZ beantragt, den Jahresverlust aus den freien Reserven des Eigenkapitals zu decken. Über die Verlustdeckung entscheidet der Kantonsrat gemäss § 8 Ziffer 3 des USZG.